+++Schadensreport: Die Schadensmeldungen des Monats+++

Auf dieser Seite finden Sie die kuriosesten Schadensmeldungen des Monats. Wenn auch Sie einen Schaden hatten, der in diese Kategorie fällt, so melden Sie uns diesen mit einer Schadensmeldung per E-Mail an:

Bitte verwenden Sie ausschließlich das Online-Formular zur Schadensmeldung, wenn Sie uns Schäden melden möchten.

Unser Team wählte zusammen mit dem damaligen Leiter der Abteilung Schadensregulierung, Herrn Stromberg, den "Schaden des Monats"  aus allen eingehenden Schadensmeldungen aus und veröffentlicht ihn anonymisiert auf dieser Seite.

Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen
Bei uns steht das Telefon nicht still
Schadensbearbeiter Berthold Heisterkamp

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass sich aufgrund von Umstrukturierungen in der Abteilung Schadensregulierung und Dreharbeiten zu "Stromberg - Der Film" die Wahl und Einstellung der "Schadensmeldungen des Monats" noch längere Zeit verzögern kann. Vielen Dank!


November 2012

Versicherungsnehmer:
"Hiermit möchte ich Ihnen ein Schadensfall vom letzten Wochenende melden, ich war mit meiner besten Freundin Tanzen, vielleicht etwas zu lasziv, als ein junger Mann mich auf meine Haftpflichtversicherung ansprach.
Ich hätte ihm da wohl eine Beule in die Hose gemacht.
Bitte regulieren sie unverzüglich, für Rückfragen haben Sie ja meine E-mail Adresse."

Stv. Leiter Schadensregulierung:
"Leider geht aus Ihrer Erläuterung nicht hervor, wer den Schaden verursacht hat. Ihre Doppelhaftpflicht auf den Namen Christian und Christina S. leistet aber in jedem Fall. Bitte senden Sie uns noch Bilder zu dem Schadensfall zu (tanzendes Pärchen und den "Beulen"-Schaden, wenn möglich). Außerdem bitten wir  Sie Ort, Uhrzeit, Lokalität, Musik, Zeugen und den Namen des Geschlechtigten zu benennen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit den besten Grüßen Ulf Steinke"

Oktober 2012

Versicherungsnehmer:
"Wir wollten in meinem Auto etwas Neues "ausprobieren". Wir rannten hin, ich griff in meine Tasche und lief dabei gegen den Außenspiegel, welcher dadurch abgetrennt wurde. Zudem zerkratzte ich während des Falls mit dem Schlüssel die Tür. Meine Frau rutschte aus und zerschlug somit die Scheibe. Unsere "Planung" führten wir trotzdem neben dem Auto fort. Noch heute ziehe ich mir Splitter aus dem Rücken. Das war es wert.
Was lässt sich da machen?"

Stv. Leiter Schadensregulierung:
"Leider konnten wir keinen bestehenden Versicherungsvertrag unter Ihrem Namen feststellen.
Ihre Beschreibung des Schadenhergangs passt aber auffallend zu dem Vorgang "Parkhaussex", den wir von der städtischen Verwaltung zugeschickt  bekommen haben. Bereits seit geraumer Zeit stehen wir im Kontakt mit den städtischen Parkhäusern, die uns regelmäßig Überwachungsvideos zukommen lassen, bei denen es zu "auffälligen Verkehrsverhalten" kommt. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir so die Schadensregulierung unserer Kunden beschleunigen, wenn auch nicht immer im Interesse des Einzelnen, dann doch der Versichertengemeinschaft. Bis zur Mitteilung Ihrer Versicherungsnummer ruht Ihre Anfrage.  
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Ulf Steinke wenden, der diesen Fall bearbeitet.
MfG Ihr Bernd Stromberg"

September 2012

Versicherungsnehmer:
"Wer mir die Geldbörse gestohlen hat, kann ich nicht sagen, weil aus meiner Verwandtschaft niemand in der Nähe war."

Schadensbearbeiterin:
"Beigefügt finden Sie eine Liste mit der Bitte, dort alle Ihre Verwandten mit Adresse und Telefon-Nummer einzutragen. Nach Zugang der Liste, halten wir Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden.
MfG Tanja Seifert"

August 2012

Versicherungsnehmer:
"Ich habe so viele Formulare ausfüllen müssen, dass es mir bald lieber wäre, mein geliebter Mann wäre überhaupt nicht gestorben."

Schadensbearbeiter:
"Es tut uns sehr leid, dass Ihr Ehemann offensichtlich einen großen Verlust für Sie darstellt. Sie brauchen die Todefall-Leistung nicht abzurufen, dann brauchen Sie auch keine Unterlagen mehr auszufüllen.
MfG Lars Lehnhoff"

Juli 2012

Versicherungsnehmer:
"Ich holte die Polizei und liess mir die Unschuld meiner Frau bestaetigen."

Schadensbearbeiter:
"In diesem Fall können wir die Kosten leider nicht übernehmen, da die Versicherungsbedingungen vorsehen, sich hierzu an einen zugelassenen Frauenarzt zu wenden. Wir bitten Sie, dies für die Zukunft zu berücksichtigen.
MfG Ulf Steinke"

Juni 2012

Versicherungsnehmer:
"Ich bin von Beruf Schweisser. Ihr Computer hat an der falschen Stelle gespart und bei meinem Beruf das ¨w¨ weggelassen (...)"

Schadensbearbeiter:
"Ja genau, so Mobbing passiert mir nämlich auch ständig. Da schreibt irgendsoein Idiot immer "Ernie" in meine Personalakte - ohne Computer. Der Ulf will es mal wieder nicht gewesen sein. Aber den kriege ich noch, da passe ich jetzt aber so richtig auf. Da bei mir die "w"-Taste klemmt (war bestimmt auch der Ulf mit seinem Taschenmesser) habe ich einfach noch das erste "e" gestrichen, dann fällt das ja nicht so auf.
MfG Berthold Heisterkamp"

Mai 2012

Versicherungsnehmer:
"Als ich nach 59 Tagen realisiert habe das ich im Lotto 870 Millionen Euro gewonnen habe, wollte ich mit dem letzten Bus um 18.00h zur Lottobehörde fahren und meinen Gewinn abholen. Da der Bus aber zu spät kam bin ich erst am folgenden Tag angekommen. Nun wollen mir die nicht mehr den Betrag auszahlen, da ich die Frist von 60 Tagen nicht eingehalten habe. Ich hoffe Busse sind für den Fall versichert!"

Schadensbearbeiter:
"Bitte wenden Sie sich an die örtliche Nahverkehrsgesellschaft und lassen Sie sich die Beförderungsbedingungen aushändigen. Sofern der Busfahrer nachweislich gegen die Bedingungen verstoßen hat, können Sie bei der Verkehrsgesellschaft Schadensersatz fordern, diese leitet Ihre Forderung dann zur Prüfung an die entsprechende Versicherung weiter.
MfG Lars Lehnhoff"

April 2012

Versicherungsnehmer:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich vor einiger Zeit bei Ihnen eine Versicherung für mein Moped abschließen wollte, sagte mir Herr Stromberg: 'Es geht nur Diebstahl- in Verbindung mit Feuerversicherung!' Ich wunderte mich noch, wer klaut denn ein brennendes Moped? Nun ist der Fall eingetreten, jemand hat in der Nacht zu gestern meinen Feuerstuhl geklaut. Ich bitte Sie um Begleichung meines nicht unerheblichen Schadens!"

Schadensbearbeiterin:
"Bitte lassen Sie uns einen Nachweis zukommen, dass Ihr Moped vor oder zu Zeitpunkt des Diebstahls bereits brannte. Durch die günstige "2-zu-1-Prämie" können wir Ihren Schaden ansonsten nicht in voller Höhe erstatten.
Ihre Tanja Steinke"

März 2012

Versicherungsnehmer:
"Leider haben wir nun doch keinen Zeugen. Der Motorradfahrer, der am Tatort alles miterlebte, hatte meiner Frau (Fahrerin meines PKW) aufrichtig erklärt, dass er seiner Zeugungspflicht nachkommen wird."

Schadensbearbeiter:
"In der Kantine muss ich auch immer fragen, wen man vö.... muss, um etwas zu essen zu bekommen. Aber dass Ihre Frau das macht, um einen Zeugen zu bekommen, nee. Ich sag da nur: Rezession ich komme schon.
Ihr Bernd Stromberg"

Februar 2012

Versicherungsnehmer:                            
"Ich war an dem Unfall nicht schuld! Schuld war die junge Frau im Minirock. Wenn Sie ein Mann sind, ist jede weitere Erklärung überflüssig, wenn sie aber eine Frau sind, verstehen Sie es sowieso nicht."

Schadensbearbeiterin:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Frau bin, aber den Vorgang nicht an meinen Kollegen Herrn Steinke weiterleiten kann. Dieser würde von Ihnen den Vorgang in allen Einzelheiten beschrieben haben wollen und würde auch die Adressdaten der Unfallverursacherin anfordern. Das würde das (Betriebs-)Klima erheblich beeinträchtigen. Ich sage Ihnen daher die Schadensübernahme zu. 
Ihre Tanja Seifert"

Januar 2012

Versicherungsnehmer:                                             "Hallo, mein 8-jähriger Sohn hatte am letzten Wochenende den neuen Wagen unseres Nachbarn entwendet (es war glaube ich ein Audi S8) und damit 20 parkende Autos beschädigt. Ich wollte sie nun fragen ob ich durch das
"Sorgenfrei ein Leben lang-Paket" gegen die Dummheit meines Sohnes versichert bin. Er sollte normal wissen dass man nach 10 Bier und 5 Kurzen nicht mehr Autofahren soll."

Schadensbearbeiter:                                                   "Sie brauchen sich auch überhaupt keine Sorgen zu machen. Wie jüngste Gerichtsentscheidungen zeigen, sind Kinder mit 8 Jahren schuldunfähig, wenn sie die Situation im Straßenverkehr aufgrund ihres Alters nicht abschätzen konnten. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um genaue Angaben, inwieweit die betroffenen 20 Fahrzeuge tatsächlich vorschriftsgemäß geparkt waren. Durch den hohen Alkoholkonsum ist auch aus diesem Grund von einer Schuldunfähigkeit Ihres Sohnes auszugehen. Da ein Audi S8 serienmäßig über eine Wegfahrsperre verfügt, muss Ihr Sohn also Zugang zum Autoschlüssel des Nachbarn gehabt haben. Damit hat Ihr Nachbar mindestens fahrlässig gehandelt. Daher hoffen wir für Ihren Nachbarn, dass dieser gut versichert ist und wünschen Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute.

P.S. Wenn Ihr Nachbar einen guten Preis für seinen beschädigten Audi S8 macht, melden Sie sich doch bitte noch mal direkt unter meiner E-Mailadresse. Den könnt ich mit den Jungs bestimmt wieder hinkriegen und die Tanja würde ganz schön Augen machen. Sind da auch richtig gute Boxen drin?
Ihr Ulf Steinke"

Dezember 2011

Versicherungsnehmer:                                               "Ich finde es anmaßend von Ihnen, dass ich den Unfallbericht ausfüllen soll, wo Sie doch genau wissen, dass ich das wegen meinem kaputten Daumen nicht kann."

Schadensbearbeiter:                                               "Gern verzichten wir auf den Unfallbericht. Die vorgeschriebene Meldefrist eines Unfalles von 48 Stunden ist sowieso abgelaufen, sodass Sie keine Ansprüche mehr stellen können (s. Versicherungsbedingungen §17 b Absatz 3 Satz 5.). Wir wünschen Ihnen und Ihrem Daumen gute Genesung.
MfG Bernd Stromberg      
PS: Nutzen Sie in Notfällen unsere Telefon-Hotline zur Schadensmeldung. Unsere Servicezeiten finden Sie auf unserer Internetseite www.capitol-versicherung.com"

November 2011

Versicherungsnehmer:
"Dass der Unfallverursacher im kritischen Moment betrunken war, haben wir daraus entnommen, als der schrie, dass er Angst vor seiner Frau habe."

Schadensbearbeiter:
"Wir haben uns inzwischen mit unserem Versicherungsnehmer in Verbindung gesetzt und ihn auf seinen Ausruf angesprochen. Die Frau von Herrn Halmich heißt mit Vornamen Regina und ist eine bekannte Berufsboxerin. Somit konnte Herr Halmich glaubhaft versichern, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht betrunken war.       
MfG Ulf Steinke"

Oktober 2011

Versicherungsnehmer:
"Während des Aufenthaltes im Krankenhaus stand mir meine Frau als Ehepartner nicht zur Verfügung.
Unser normaler Bedarf im ehelichen Verkehr ist wöchentlich durchschnittlich 2mal. Da meine Frau aufgrund der körperlichen Schäden diesem Bedarf nicht nachkommen konnte, war ich gezwungen, mir auf dem freien Markt meinen Ausgleich zu suchen. Dies ist jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden. Um auch nur annähernd an das Format meiner Frau heran zu kommen, ist unter 100 Euro nichts zu machen. Es ergibt sich daher aus dem oben angeführten folgende Rechnung: 4 Wochen. Je 2-maliger Bedarf des körperlichen Ausgleichs meinerseits à 200 Euro =  Summe 1.400 Euro. Ich bitte Sie, diesen mir entstandenen finanziellen Schaden anzuerkennen und den Betrag als baldigst zu überweisen."

Schadensbearbeiter:
"Ihre Forderung können wir leider nicht anerkennen. Sie sind verpflichtet vor Inanspruchnahme einer Dienstleistung ein Gutachten einzuholen. Wir schicken Ihnen daher in den nächsten Tagen unsere Mitarbeiterin Tanja Seifert vorbei.
MfG Bernd Stromberg
PS: Die Tanja ist unser bestes Pferd im Stall"

September 2011

Versicherungsnehmerin:
"Unsere Oma Käthe hat aus Versehen unseren Zwergpudel Fips in ihre neue weiße Wolldecke eingestrickt, als er in ihrem Wollkorb schlief. Vor lauter Aufregung ging Sie dann mit der "Pudel-Wolldecke" gassi und ein Auto hat diese für eine Fahrbahnmarkierung gehalten. Jetzt sind leider der Hund und die Wolldecke nicht mehr zu gebrauchen."

Schadensbearbeiter:
"Leider kommen Sie mit dieser Masche bei uns nicht durch, da der Hund bei uns nicht versichert war. Jedoch sind wir bereit, Ihnen ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld entgegen zu kommen. Wir bieten Ihnen wahlweise einen Gutschein für eine Pudelmütze oder einen Hot Dog bei IKEA an.
MfG Bernd Stromberg"

August 2011

Geschädigter:
"Ihr Versicherungsnehmer fuhr vorne in meinen Salon. Während der Reparaturzeit war ich nur beschränkt tätig. Ich konnte meine Kunden nur noch hinten rasieren und schneiden."

Schadensbearbeiterin:
"Bitte füllen Sie den beigefügten Unfallbogen vollständig vorne und hinten aus, damit wir Ihren Schadensersatzanspruch unbeschränkt prüfen können. Übrigens kennen Sie schon die neue "Capitol Rentenformel S" - mit dieser Rentenversicherung sind Sie von vorn bis hinten vorn. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
MfG Tanja Seifert" 

Juli 2011

Versicherungsnehmer:
"Ich kann nicht schlafen, weil ich Ihre Versicherung betrogen habe. Darum schicke ich anonym 500 Euro. Wenn ich dann immer noch nicht schlafen kann, schicke ich Ihnen den Rest."

Sachbearbeiterin Buchhaltung:
"Leider akzeptieren wir Barzahlungen nicht. Bitte überweisen Sie offene Forderungen an eine der Bankverbindungen in unserem Briefkopf. Vielen Dank im Voraus.
MfG Sabine Buhrer"

Juni 2011

Versicherungsnehmer:
"Bei meinem Schreiben vom 4.3. ist mir leider ein Fehler unterlaufen, den ich hiermit nachhole. Ich hab die Anrede vergessen und bitte dies zu entschuldigen. Hier die Anrede: "Meine sehr geehrten Damen und Herren!"

Schadensbearbeiter:
"Nach Überprüfung Ihres Schreibens vom 4.3. ist uns aufgefallen, dass der Poststempel nicht vollständig leserlich ist. Wir bitten Sie daher, den mit Anrede komplettierten Brief erneut an uns zu senden.
MfG Berthold Heisterkamp"

Mai 2011

Versicherungsnehmer:
"...Das Wohnmobil fuhr über den Gehsteig. Dabei rollte das rechte Vorderrad über den Fuß unseres Clubmitglieds Georg H., der sich dabei eine Handverletzung zuzog."

Schadensbearbeiter:
"...Somit liegt die Schuldfrage ja auf der Hand. Ich lasse Ihnen einen Schadensformular zukommen, den der Geschädigte bitte handschriftlich ausfüllt.
MfG Lars Lehnhoff"

April 2011

Versicherungsnehmer:
"...Dann brannte plötzlich der ganze Tannenbaum. Die Flammen griffen auf die Geschenke über.  Mein Mann konnte aber nicht löschen, weil er wie ein Verrückter nur die Hausrat-Police suchte."

Schadensbearbeiter:
"Wir haben die Verlustmeldung Ihrer Hausrat-Police zur Kenntnis genommen. Nach einer Wartefrist von 6 Monaten können wir Ihnen eine Zweitausfertigung zukommen lassen.
MfG Berthold Heisterkamp"

März 2011

Versicherungsnehmer:
"...bei einer Vollbremsung des Busses 978 schlug ich mit dem Gesicht gegen die Glaswand. Dabei wurde meine Brille zerstört."

Schadensbearbeiter:
"Die VO über die allgemeinen Beförderungsbedingungen schreibt zwingend vor, dass jeder Fahrgast dazu verpflichet ist, sich stets einen festen Halt zu verschaffen. Ihre Glasversicherung deckt daher weder den Schaden Ihrer Brillengläser noch den Hapfpflichtschaden an der Glasscheibe im Bus ab.
MfG Bernd Stromberg"

Februar 2011

Versicherungsnehmer:
"...Er kam von links, ich von rechts und wollte nach links abbiegen. Ich fuhr weiter, als ich sah, dass er mich gesehen hatte. Unglücklicherweise gab er auch Gas, denn er hatte nicht gesehen, dass ich gesehen hatte, dass er mich gesehen hatte."

Schadensbearbeiter:
"Vielen Dank für Ihre Schadensmeldung, die ich erst gar nicht gesehen habe, weil sie mit dem linken Stapel kam. Sie können leider nicht sehen, wie voll mein Schreibtisch rechts ist,  sodass die Bearbeitung unglücklicherweise länger dauern kann.
MfG Ulf Steinke"

Januar 2011

Versicherungsnehmer:
"...Als ich eine Fliege erschlagen wollte, erwischte ich den Telefonmast."

Schadensbearbeiterin:
"...müssen wir leider ablehnen, da Schäden, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen - in Ihrem Fall Tierquälerei einer Fliege - nicht im Versicherungsschutz laut Bedingungen enthalten sind.
MfG Tanja Seifert"

Dezember 2010

Versicherungsnehmer:
"...Ich habe gestern Abend auf der Heimfahrt einen Zaun in etwa 20 Metern Länge umgefahren. Ich wollte Ihnen den Schaden vorsorglich melden, bezahlen brauchen Sie nichts, denn ich bin unerkannt entkommen.

Schadensbearbeiter:
"Bitte machen Sie sich keine Sorgen. Die Capitol Versicherung mit Ihrem "Rundum-sorgenfrei-ein-Leben-lang-Paket"   erledigt für ihre Versicherungsnehmer auch alle Meldungen an Behörden. Wir haben Ihren Schaden bereits der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet. Der zuständige Beamte wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
MfG Ulf Steinke"

November 2010

Versicherungsnehmer:
"...Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von meiner Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten."

Schadensbearbeiter:
"Nach Prüfung der Versicherungsbedingungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass das Fremdgehen ihrer Freundin bzw. Ehefrau mit den Polizisten nicht unmittelbar mit dem Unfall im Zusammenhang steht und deshalb nicht im Versicherungsumfang enthalten ist.
MfG Tanja Seifert"

Oktober 2010

Versicherungsnehmer:
"...Unabhängig davon, dass ich schon verheirat bin, finde ich es angemessen, dass Sie mich endlich zur "Frau" machen."

Schadensbearbeiter:
"Sehr geehrtes Fräulein B.,
bitte senden Sie uns zum Nachweis Ihrer Eheschließung eine Original Heiratsurkunde sowie eine eidesstattliche Versicherung Ihres Ehemannes, dass die Ehe vollzogen wurde, ersatzweise eine Bescheinigung Ihres Gynäkologen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens Ihrer Bitte nicht persönlich nachkommen können, Sie  zur Frau zu machen.
MfG Ihr Bernd Stromberg"

September 2010

Versicherungsnehmer:
"...Hiermit kündige ich Ihre Haftpflichtversicherung. Ich bin zur Zeit in Haft und brauche daher ja keine Haftpflichtversicherung mehr."

Schadensbearbeiterin (Kopie an die JVA für das Schwarze Brett):                     
"Sonderkonditionen für Häftlinge: In der Haft befindliche Personen sollten eine spezielle Versicherung abschließen die sogenannte "Haftversicherung". Die Capitol Versicherung bietet Ihnen Sonderkonditionen je nach Haftdauer bis zu 50% (maximal bei lebenslang). Interessenten melden sich bitte (ggf. über Angehörige) per E-Mail an jennifer.schirrmann@capitol-versicherung.com.
MfG Ihre Jennifer Schirrmann"

 

 

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